Allgemeine Geschäftsbedingungen der CCN Insurance Services AG
I.Geltungsbereich |
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen CCN Insurance Services Aktiengesellschaft, Richard-Reitzner-Allee 1, 85540 München, (nachfolgend „CCN Insurance Services AG“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). 2. Die CCN Insurance Services AG kann daneben für einzelne Geschäftsbereiche Sonderbedingungen verwenden, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten. Sie werden bei der Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart. 3. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers werden grundsätzlich nicht akzeptiert, es sei denn, die CCN Insurance Services AG trifft mit dem Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. |
II.Änderungen
1. Die CCN Insurance Services AG behält sich das Recht vor, diese AGBs oder die Sonderbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform bekanntgegeben. In diesem Mitteilungsschreiben wird die CCN Insurance Services AG den Auftraggeber auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.
3. Die geänderten AGBs oder Sonderbedingungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform widerspricht.
III.Leistungen
1. Die dem Auftraggeber durch die CCN Insurance Services AG geschuldete Leistung wird für jeden Geschäftsbereich einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt und vereinbart.
2. CCN Insurance Services AG verpflichtet sich, für die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik, sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung zu berücksichtigen.
3. Bei Vertragserfüllung legt CCN Insurance Services AG die mitgeteilten Informationen und Daten, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen, als vollständig und richtig zugrunde.
4. Besteht der Vertragsinhalt für CCN Insurance Services AG auch oder ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten von CCN Insurance Services AG.
IV.Vergütung |
1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, berechnet sich die Vergütung der CCN Insurance Services AG nach der jeweils gültigen Honorartabelle für den jeweiligen Geschäftsbereich. Alle Rechnungen werden in Euro erstellt und sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. 2. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. 3. Die CCN Insurance Services AG ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche hieraus entstehenden Kosten wie Inkasso-, Mahn- und Rechtsanwaltskosten und eine Verzinsung der Forderung zu banküblichen Verzugszinsen ab dem Tag des Verzugs zu berechnen. 4. Im Fall der Kündigung eines Einzelvertrages hat die CCN Insurance Services AG Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung. 5. Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen der CCN Insurance Services AG sind ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht beziehen sich auf eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. |
V.Kündigung |
1. Der Einzelvertrag wird jeweils für die vereinbarte oder die regelmäßig erforderliche Dauer der Dienstleistung vereinbart. 2. Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 3. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig. 4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. |
VI.Haftung |
1. CCN Insurance Services AG haftet unbeschadet nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. CCN Insurance Services AG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. CCN Insurance Services AG haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Geschäftsverluste. Die Haftung der CCN Insurance Services AG ist begrenzt_ auf einen Höchstbetrag von € 1.500.000,– pro Schadenfall. 3. CCN Insurance Services AG haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten. 4. CCN Insurance Services AG haftet nicht für Schäden Dritter, die diesen dadurch erwachsen, dass ihnen der Auftraggeber die Leistungen von CCN Insurance Services zur eigenen Verwendung zugänglich macht, es sei denn, bei Auftragserteilung wird die Weitergabe schriftlich vereinbart und der begünstigte Personenkreis konkret benannt. 5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 6. Hat der Auftraggeber durch ein schuldhaftes Verhalten (z.B. die Verletzung von vertraglichen Pflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach dem Grundsatz des Mitverschuldens, in welchem Umfang die CCN Insurance Services AG und der Auftraggeber den Schaden zu tragen haben. |
VII.Urheber- und Nutzungsrechte |
1. Die Urheberrechte der von CCN Insurance Services AG erbrachten Leistungen verbleiben bei CCN Insurance Services AG. 2. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Informationen, Daten und Schriftstücke für eigene Zwecke zu nutzen. Die weitergehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Daten und Schriftstücken an Dritte, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CCN Insurance Services AG gestattet. 3. Bei Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte behält sich die CCN Insurance Services AG die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. |
VIII.Verjährung |
1. Ansprüche auf Schadensersatz gegen CCN Insurance Services AG unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften, soweit sie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bzw. der Verletzung von Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit durch CCN Insurance Services AG, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. Im Übrigen, d.h. im Falle von einfacher Fahrlässigkeit durch CCN Insurance Services AG, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, die nicht die Verletzung von Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit zum Gegenstand hat, beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist ein Jahr. Die vorgenannte Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen („Relevante Kenntnis oder Kennenmüssen”). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |
IX.Gerichtsstand und anwendbares Recht |
1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der CCN Insurance Services AG unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der CCN Insurance Services AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als Gerichtsstand München vereinbart, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragschluss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dieser, bzw. der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. |
X.Schlussbestimmungen |
1. Sollten diese AGBs oder Sonderbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sie im Übrigen wirksam und Bestandteil des Vertrages. 2. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche Regelung, die den von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zielen so weit als rechtlich möglich entspricht. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften. |
München, 22.08.2022
CCN Insurance Services AG