Ihre Kfz-Unfallschadenregulierung

Unfallschadenregulierung und Schadenabwicklung

In einen Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung verwickelt zu sein, muss nicht kompliziert sein. Als unabhängiges Dienstleistungs-unternehmen reguliert die CCN Insurance Services AG Kfz-Unfallschäden im Auftrag von ausländischen Versicherungsunternehmen. Mit unserem hochqualifizierten Team regulieren wir schwerpunktmäßig Schadensfälle im Rahmen des Grüne Karte Systems und der 4. Kfz Haftpflicht-Richtlinie (4.KH Richtlinie).

Einen ersten Überblick bieten Ihnen die folgenden häufig gestellten Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unserer Schadensabteilung:

089/43607-270 oder motorclaims@ccn-insurance.com

Um Ihren Anspruch anzumelden, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

Unfallfragebogen.pdf

Weitere verfügbare Downloads:

Schweigepflichtentbindungserklärung.pdf

Zeugenfragebogen.pdf

Häufig gestellte Fragen

Warum reguliert CCN Insurance Services meinen Schaden?

Für alle inländischen Unfälle gilt:

Über das Grüne Karte-Abkommen, einem auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztem System von gegenwärtig 48 Ländern, ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (DBGK) zuständig und übernimmt damit die Rolle eines Haftpflichtversicherers und kann wie ein Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden.

Im Regelfall wickelt das DBGK den Schadenfall jedoch nicht selbst ab, sondern teilt einem Versicherungsunternehmen oder einer Schadenregulierungsorganisation mit, dass es den Schadenfall zu Lasten des ausländischen Bureaus oder des ausländischen Haftpflichtversicherers abwickeln soll, wobei hier bestehende „Korrespondenzabkommen“ zwischen inländischen und ausländischen Versicherungen bzw. Schadenregulierungsbüros berücksichtigt werden.

Bei Auslands-Unfällen im Bereich der Europäischen Union gilt ähnliches:

Nach internationalen Vorschriften müssen Kfz-Versicherer sogenannte Schadenregulierungsbeauftragte in allen Mitgliedsstaaten benennen. CCN Insurance Services ist für verschiedene ausländische Kfz Haftpflichtversicherer als Schadenregulierungsbeauftragter bestellt und damit Ansprechpartner die Abwicklung des Schadens im Inland.

Jeder Beteiligte eines Autounfalls kann seine Schadensersatzansprüche somit in seinem eigenen Land und in seiner eigenen Sprache geltend machen. 

Wenn Sie Ihren Schadensanspruch angemeldet haben, wenden wir uns an die Versicherung des Unfallverursachers und regulieren den Schaden namens und im Auftrag des Kfz Versicherers.

Muss ich für den Service von CCN Insurance Services bezahlen?

Nein, die Bearbeitung Ihres Falls wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Gemäß den internationalen Vorschriften übernimmt der Haftpflichtversicherer die Kosten unserer Leistungen. 

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen.  Bei Unfällen in Deutschland kommt  deutsches Recht zur Anwendung, weshalb die Rechtsanwaltskosten in aller Regel vom ausländischen Schädiger ersetzt werden. Bei Auslandsunfällen kann es jedoch sein, dass die Kosten für einen Rechtsbeistand je nach dem geltenden Recht nicht immer vom Versicherer übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich zu diesem Punkt bei Ihrem Anwalt. 

Haftungsausschluss

Die Informationen auf dieser Seite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Aus den dargestellten Informationen können jedoch keine Rechte abgeleitet werden.